Laufenseldener Ortsvorsteher wendet sich an Hessischen Minister für Wirtschaft und Verkehr
Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden und Zwischenfälle rund um die Hauptstraße in Laufenselden gab und erst vor wenigen Wochen wieder einmal ein Lastkraftwagen in einen Zaun fuhr und diesen beschädigte, wendete sich der Laufenseldener Ortsvorsteher, Lukas Brandscheid, nun in einem Schreiben an den Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Tarek Al-Wazir. "Da es sich sowohl bei der Rathausstraße als auch bei der Wiesbadener Straße um Landesstraßen handelt und bisherige Kontaktaufnahmen der Gemeinde mit Hessen Mobil ohne Ergebnis blieben, adressiere ich nun stellvertretend für alle Laufenseldener den zuständigen Fachminister", erklärt Ortsvorsteher Brandscheid.
Das häufig rabiate und nicht angepasste Verkehrsverhalten auf der Hauptdurchfahrtsstraße in Laufenselden wurde bereits in der Vergangenheit in mehreren Ortsbeiratssitzungen und verschiedenen Mailverkehren zwischen besorgten Mitbürgern und der Gemeindeverwaltung sowie dem Ortsbeirat thematisiert, bislang jedoch ohne weiteren Erfolg. Als auch in der letzten Ortsbeiratssitzung, die Anfang des Monats stattfand, das Thema abermals thematisiert wurde, kündigte der Ortsvorsteher an, sich entsprechend an den Minister zu wenden, um diesen zu einem Vor-Ort-Termin einzuladen und möglichst eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. "Derzeit ist eine Passage der Rathausstraße bzw. der Wiesbadener Straße für viele unserer Mitbürger nur unter dem Gefühl der Unsicherheit möglich. Aus meiner Sicht sollte jedoch insbesondere die Ortsmitte sicher für Fußgänger passierbar sein", so Ortsvorsteher Brandscheid.
Das Schreiben an den zuständigen Staatsminister ist dabei nicht der erste Schritt, den der Ortsbeirat unternimmt. Bereits in den vergangenen Jahren fand ein anhaltender Austausch mit der Gemeindeverwaltung und eine Ortsbegehung mit dem Bürgermeister statt. "Es ist Aufgabe des Ortsbeirats, die Anliegen unserer Mitbürger auf- und ernst zu nehmen. Dies gilt nicht nur gegenüber der Gemeindeverwaltung, sondern bei entsprechender Notwendigkeit auch gegenüber höheren politischen Ebenen", so Brandscheid abschließend.